1. Allgemeines
Maßgebend für die Lieferungen und Leistungen sind folgende Verkaufs
-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie sind für alle geschäftlich
en Beziehungen, Verkauf, Montagen und sonstigen Rechtsgeschäften zwischen Lieferer und dem Kunden rechtsverbindlich. Abweichende
Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Bestellung
Für Bestellungen und Vertragsabschlüsse sind Muster und Katalogangebote des Herstellers verbindlich.
3. Lieferung und Montage
Soweit andere Vereinbarungen nicht getroffen sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kaufvertragsabschluß. Dem Auftraggeber genannte Liefertermine sind -
auch wenn eine Uhrzeit genannt werden sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Auslieferungs-Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit möglichst mehrere Lieferungen auf einer Fahrt zu erledigen, sowie den Schwierigkeiten der Vorausberechnung, der Risiken, der heutigen Verkehrsdichte. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Kann aus unvorhergesehenen und vom Lieferanten nicht beeinflussbaren Gründen der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, wird dem Käufer vom Lieferanten ein neuer Liefertermin bekanntgegeben. Im
Falle eines Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfü
llungsgehilfen. Selbstabholung muss gesondert vereinbart werden und erfolgt auf Kosten des Käufers. Mit der Übergabe des Gerätes an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder zufälligen Verschlechterung an den Käufer über. Wird zum vereinbarten Liefertermin der Käufer oder ein Beauftragter nicht angetroffen, wird das Gerät an das Auslieferungslager zurückgebracht. Eine weitere, zu vereinbarende Anlieferung erfolgt gegen nochmalige Berechnung der Transportkosten. Verbleibt die Ware länger als 14 Kalendertage im Lager des Lieferanten, berechnet dieser dem Käufer eine Lagergebühr von 1,00€ pro Tag. Nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen wird über die Ware anderweitig verfügt. Diese Regelung tritt analog für Selbstabholer zu. Hat der Lieferant hinsichtlich
der Montage aufzuhängender Ware bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lieferanten sind nicht
befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ausgeführt, ist der Auftragnehmer nicht der Lieferant, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.
4. Preise
Für die Berechnung sind die am Kauftag geltende Preise verbindlich. Die Transportkosten können gesondert berechnet werden. Werden Anschluss - oder Installationsleistungen vereinbart, so gelten
die beim Lieferant vorliegende Preise, die dem Käufer nach Abschluss der Leistung gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. Zahlung und Rücknahme
Die Zahlung erfolgt in der Regel bei Kaufabschluss, spätestens jedoch bei Lieferung in bar. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren. Schecks werden nur erfüllungshalber
entgegen genommen. Bestellte Ware, die der Käufer nicht mehr wünscht, wird versucht an den Hersteller zurückzugeben. Die dafür evtl. anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber berechnet. Der Lieferant arbeitet bei Zahlungsverzug mit einem Inkasso
-/Rechtsanwaltsbüro zusammen, dessen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Er erfolgt unter einfachen, verlängertem und erweiterten Eigentumsvorbehalt.
7. Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Lieferant kann statt Nachbesserung, Ersatz leisten. Der Käufer kann Kaufpreisrückforderung (Wandlung) oder herabsetzen des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht oder fehlschlägt und der Lieferant die Ersatzleistung nicht in einer angemessenen Frist erbringen kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkung entstanden sind, die außerhalb des Lieferanten liegen. Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach
Übergabe. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer nicht bei Übergabe, spätesten aber binnen 5 Werktagen seit Übergabe schriftlich beim Lieferanten angezeigt hat. Für
Folgeschäden haftet der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Gerichtstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Lieferanten oder nach Wahl der Sitz der jeweiligen
Niederlassung.